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Inhaltsverzeichnis:
1.) Vorwort durch den Schulleiter
2.) Regeln zur Benutzung des Handys an der Schule (Handy-
1.) Vorwort durch Schulleiter Herr Schmitt
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit Schuljahresbeginn haben wir (Schüler/Eltern/Lehrer) an einem Handy-
Der Handy-
Auslöser waren, dass
einige Schüler das Handy dazu nutzten andere Schüler ohne deren Einwilligung zu fotografieren und die Bilder dann ins Netz stellten.
einige Schüler über verschiedene Messenger-
einige Schüler verbotene Dateien auf ihrem Handy hatten.
die betroffenen Schülereltern meist nichts davon wussten.
die Anzahl der Fälle und der Beteiligten deutlich zunahm.
Es ist uns nicht möglich zu überwachen was jeder Einzelne mit seinem Handy tut, besonders nicht in der Freizeit. Bekommen wir aber davon Kenntnis und wir vermuten eine strafwürdige Handlungen, schalten wir zur Klärung die Polizei ein.
Wir arbeiten diesen Handy Knigge in unser neu zu erstellendes Medienkonzept mit ein, da wir das Handy als ein wertvolles Arbeitsgerät ansehen und es deshalb in manchen Unterrichtsstunden erlaubt sein wird, mit diesem zu arbeiten, die sinnvolle Nutzung zu erlernen und zu üben.
Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Vorhaben!
Ein herzliches Dankeschön an die überwiegende Mehrheit unserer Schüler, die mit ihrem Handy bisher schon im Sinne des Handy-
Vielen Dank auch an die Ideengeber und Mitarbeiter an unserem Handy-
Eine erste Idee einer Mutter, die Beratungsstelle der Polizei für eine Informationsveranstaltung an die Schule zu holen, ist für das Frühjahr 2018 geplant.
Coburg im Dezember 2017
Veit Schmitt, SoR
2.) Regeln zur Benutzung des Handys an der Heinrich-
An unserer Schule ist die Handy Benutzung genau geregelt. Die Lehrer/Innen und Eltern möchten euch schützen und dafür sorgen, dass euch nichts Unangenehmes passiert. Mit dem Handy und dem Internet geht nämlich sehr schnell einmal etwas schief!
Niemand möchte ein peinliches oder sehr persönliches Bild von sich im Internet und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Whatsapp, Snapchat …) finden. Niemand möchte über die sozialen Netzwerke beschimpft, gemoppt oder ausgegrenzt werden. Wer das macht ist feige, denn er traut sich nicht, anderen seine Meinung persönlich zu sagen oder mit dem anderen über ein Problem zu sprechen.
Wenn dich deine Eltern wegen eines ganz dringenden Notfalls erreichen möchten, rufen sie im Sekretariat an und auch du kannst von dort anrufen, wenn du krank wirst und nach Hause gehen musst.
In der Schule wollen wir vor allem miteinander lernen, spielen, basteln, sprechen, Dinge herausfinden und erforschen, gute Laune haben und respektvoll miteinander umgehen. Für all das brauchen wir das Handy gar nicht.
Daher gibt es für die Benutzung des Handys in der Schule bestimmte Regeln:
Bis 7:50 Uhr (1. Klingeln): Die Handybenutzung ist auf dem Schulgelände und in der Aula (nicht in den Treppenhäusern und Schulgängen!) erlaubt. Musik darf über Kopfhörer gehört werden, nicht über Lautsprecher oder Lautsprecherboxen!
7:50 Uhr -
Das Gerät muss in dieser Zeit ganz ausgeschaltet sein und sich in der Schultasche oder beim Klassenlehrer befinden.
Toilettengänge während der Unterrichtszeit sind zu vermeiden. Ist ein Toilettengang unvermeidbar, muss das Handy zuvor der jeweiligen Lehrkraft gegeben werden (Klobilder sind peinlich, die Kontrolle schwierig!!)!
Lehrkräfte können die Benutzung des Handys während des Unterrichts erlauben, sofern es dem unterrichtlichen Inhalt dient, z.B. Recherche von Inhalten etc.
Das individuelle Musikhören mit Kopfhörern während des Kunstunterrichts, während der Hausaufgabenzeit oder während einer betreuten Mittagspause auf dem Schulgelände dient nicht dem unterrichtlichen Inhalt! Zudem hat die Aufsichtsperson keine Kontrolle über das Gehörte.
Besondere Bestimmung für die 9. Klässler: Die Jugendlichen dieser Jahrgangsstufe dürfen in ihrer Mittagspause (13:00 Uhr – 13:45 Uhr) das Schulgelände verlassen, falls die Eltern zugestimmt haben. In dieser Zeit und außerhalb des Schulgeländes dürfen sie ihre Handys benutzen. Verlassen sie das Gelände nicht, gelten die oben aufgeführten Regeln auch für sie!
Kinder-
ACHTUNG! Es gibt gesetzliche Mindestaltersgrenzen zur Benutzung von Apps und sozialen Netzwerken: Laut EU-
Konsequenzen bei unerlaubter Handynutzung in unserer Schule:
Das Handy wird von der Lehrkraft abgenommen.
Der/Die Schüler/in erhält einen Verweis wegen „Benutzung eines unterrichtsfremden Gegenstandes auf dem Schulgelände".
Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen das Gerät in der Schule abholen.
Eine schriftliche Nachricht, das Gerät dem Schüler auszuhändigen reicht nicht aus!