Verschiedene Abschlussarten - Heinrich Schaumberger Schule Coburg

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Verschiedene Abschlussarten

Die Rahmenbedingungen für diese drei Abschlussarten werden nachfolgend beschrieben:

 

Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule:

Rechtliche Grundlagen: (§57a Absatz 1 VSO-F)

(1) Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und nach dem Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung zu erlangen.
(3) Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Lernzielen der Hauptschule.

Prüfungsfächer und Arbeitszeiten:

  • Deutsch (schriftlich 75 Minuten; mündlich 15 Minuten)

  • Mathematik (schriftlich 60 Minuten)

  • Fach/Fächergruppe (schrifltich 45 Minuten) = BLO-Theorie + mind. eine Fächergruppe aus GSE oder PCB)

  • Projektprüfung (5 Tage)


Bewertung der Prüfungen und Zeugnisse:

  • Berechnung: Addition der Noten aus den 4 Prüfungsteilen. Die Projektprüfung zählt doppelt.

                          Notensumme geteilt durch 5.

  • Bestehen: Bestanden hat man die Prüfung bei einer Durchschnittsnote von 4,0 oder besser.

  • Zeugnisse: Erhalt eines Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss zusätzlich zum Jahreszeugnis.


Projektprüfung:

  • Prüfungsfächer: BLO-Praxis (Technik) oder BLO-Praxis (Soziales).

  • Anforderungsniveau:

- Teilnehmer müssen eine mehrteilige Aufgabe alleine, ohne Vorgaben und mit Zusatzaufgaben bewätigen.                                     
- Selbständiges Erstellen eines Organisationsplanes und einer Projektmappe.
- Abschließende Präsentation mit Medieneinsatz (Präsentationsprogramme, Folien, etc.).
- Beantworten von Fragen der Prüfungskommission im Anschluss an die Präsentation.

 

Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen (Förderschulabschluss):

Rechtliche Grundlagen: (§57a Absatz 3 VSO-F)

(1) Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und nach dem Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet werden, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung zu erlangen.
(3) Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Lernzielen des Bildungsgangs des Förderschwerpunkts Lernen.

Prüfungsfächer und Arbeitszeiten:
Deutsch (schriftlich 75 Minuten; mündlich 15 Minuten)
Mathematik (schriftlich 60 Minuten)
Fach/Fächergruppe (schrifltich 45 Minuten) = BLO-Theorie + mind. eine Fächergruppe aus GSE oder PCB)
Projektprüfung (5 Tage)

Bewertung der Prüfungen und Zeugnisse:

  • Berechnung: Addition der Noten aus den 4 Prüfungsteilen. Die Projektprüfung zählt doppelt.

                          Notensumme geteilt durch 5.

  • Bestehen: Bestanden hat man die Prüfung bei einer Durchschnittsnote von 4,0 oder besser.

  • Zeugnisse: Erhalt eines Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss zusätzlich zum Jahreszeugnis.


Projektprüfung:
Prüfungsfächer: BLO-Praxis (Technik) oder BLO-Praxis (Soziales).
Anforderungsniveau:

- Teilnehmer müssen eine Aufgabe alleine und mit Vorgaben bewätigen. Es gibt keine Zusatzaufgaben.
- Für die Erstellung von Organisationsplänen und einer Projektmappe gibt es Vorgaben.
- Abschließende Präsentation als Tischgespräch und mit Plakat.
- Beantworten von Fragen der Prüfungskommission als Einzelgespräch.
- Für die Durchführung erhalten die Prüflinge mehr Zeit.

 

Rahmenbedingungen für den Abschluss mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen (Individueller Abschluss):

Rechtliche Grundlagen: (§57a Absatz 4 VSO-F)

(1) Schülerinnen und Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet wurden und keinen Abschluss nach §57a Abs. 1 (Mittelschulabschluss) oder Abs. 3 (Förderschulabschluss) erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele und Kompetenzen.

Anmerkungen:
Gemäß VSO-F §51 Abs. 2 Satz 5 kann dieses Zeugnis auf Antrag der Eltern statt einer Beschreibung der erreichten Lernziele und Kompetenzen auch Ziffernnoten auf der Grundlage des Rahmenlehrplans ausweisen.

 
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