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Meldung MSD Oberfranken (bitte anklicken)
Einverständniserklärung (bitte anklicken)
Kontakt:
Fr. Dykeman
Tel.: 09561 / 743840
Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sind nach Art. 21 BAYEUG ein präventiv-
im Lern-
in der Sprache,
im sozialen und emotionalen Verhalten,
im Hören,
im Sehen,
in der Motorik.
Anschließend berät der Sonderschullehrer Eltern und Lehrer, welche Maßnahmen weiter ergriffen werden sollen. Wenn es nötig ist, nimmt er Kontakt mit Ärzten, Therapeuten und dem Jugendamt auf und koordiniert die weiteren Schritte.
Gleichzeitig kann er den Schüler in Problembereichen für eine begrenzte Zeit fördern.
Dadurch soll erreicht werden, dass der Schüler an der Regelschule bleiben kann.
Die MSD sind Ansprechpartner bei schulischen Schwierigkeiten von Schülern:
wenn Lehrer, Eltern und Schüler Beratung wünschen, nachdem alle Maßnahmen der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind, der Beratungslehrer aktiv war.
wenn z.B. ein Schüler bereits eine Klasse wiederholt hat und seine Leistungen sich wieder verschlechtern.
wenn z.B. starke Konzentrationsprobleme, Konflikte mit Mitschülern, Regelverletzungen den Schüler daran hindern, ausreichende Schulleistungen zu erbringen.
Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers umfassend und langandauernd ist, sprechen die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste die Berechtigung aus, eine Förderschule zu besuchen, alternativ kann dann mit Einverständnis der Eltern eine Förderung durch den MSD an der Regelschule erfolgen.
Wie und wann schaltet man den MSD ein?
Der Klassenlehrer meldet nach Rücksprache und mit Einverständnis der Eltern über ein Meldeformular den Schüler bei dem zuständigen Sonderpädagogischen Förderzentrum (Heinrich-
Eltern und Schüler können sich auch an den Klassenlehrer wenden und nach dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst fragen.
Der MSD setzt sich dann mit dem Klassenlehrer in Verbindung und kommt an die Schule.
Der MSD-
Beratung für Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten;
Unterrichtsbesuche;
Beratung für Erziehungsberechtigte;
Hilfe bei Entwicklung, Planung, Durchführung von sonderpädagogischen Maßnahmen und Förderangeboten;
Begleitung und Beratung von Schulbegleitern;
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen;